Fotograf Nettetal Fotografie Meysterwerke Elisa Meys
AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Anwendungsbereich


1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB und Unternehmen im Sinne des § 14 BGB für die Erbringung von Dienstleistungen und Werkleistungen durch Fotografie Meysterwerke.


1.2. Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde die Geltung dieser Geschäftsbedingungen für die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien an. Die AGB gelten auch für alle nachfolgenden Aufträge des Kunden, ohne dass eine nochmalige ausdrückliche Einbeziehung dieser AGB erforderlich ist.


1.3. Sämtliche von diesen AGB abweichenden Regelungen bedürfen im Einzelfall einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung der Parteien. Soweit der Kunde Verbraucher ist, genügt, abweichend von dem Vorstehenden, für Anzeigen oder Erklärungen die durch den Kunden gegenüber Fotografie Meysterwerke oder Dritten abzugeben sind, die Textform.


1.4. Abweichende AGB des Kunden haben nur Gültigkeit, soweit sie von Fotografie Meysterwerke ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn durch Fotografie Meysterwerke den AGB oder Lieferbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen wird oder Leistungen vorbehaltslos erbracht werden.


1.5. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung eines Shootings oder einer anderen Dienstleistung. Sollten bestimmte Rabatt- oder Aktionsangebote beworben werden, sind
diese zeitlich oder mengenmäßig begrenzt.


2. Vertragsschluss und Vertragsgegenstand


2.1. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder
vorliegen (z.B. Ausgedruckte Bilder, Negative, Daten, digitale Bilder und Alben, Fotobücher, Videos etc.)


2.2. Grundlage der Vertragsbeziehung ist das jeweils von Fotografie Meysterwerke vorgelegte Angebot einschließlich zugehöriger Leistungsbeschreibungen. Das Angebot gilt,
soweit darin keine abweichende Frist angegeben ist, für einen Zeitraum von vier Wochen ab Zugang des Angebots bei dem Kunden.


2.3. Mit Annahme des Angebots akzeptiert der Kunde die darin enthaltenen Konditionen und die Geltung dieser Geschäftsbedingungen. Die Annahme kann auch per Email oder
fernmündlich erfolgen.


2.4. Gegenstand der Beauftragung von Fotografie Meysterwerke durch einen Kunden kann beispielsweise eine Hochzeitsreportage, ein Portrait-Shooting, ein Newborn-Shooting, ein
Paar-Shooting, ein Familien-Shooting oder eine Familienreportage sein.


3. Modalitäten der Leistungserbringung- Fotoproduktion


3.1. Bei umfangreicheren Aufnahmen bzw. Produktionen wird zuvor der Ablauf zwischen den beiden Parteien grob festgelegt. Hat der Kunde bestimmte Wünsche, sind diese gegenüber Fotografie Meysterwerke zu äußern.


3.2. Insbesondere hat der Kunde dafür zu sorgen, dass an dem Tag des vereinbarten Shootings die gewählte Lokalität/Ort auch genutzt werden kann und dort fotografiert werden
darf. Der Kunde hat sich um eine entsprechende Einwilligung zu kümmern, es sei denn es wurde etwas anderes schriftlich zwischen den Parteien vereinbart.


3.3. Für den Fall, dass Fotografie Meysterwerke einen Kostenvoranschlag erstellt, ist zu beachten, dass es sich dabei um eine unverbindliche Kostenschätzung handelt, die aufgrund der Informationen und Wünsche des Kunden erstellt wurde. Erst nach Ablauf des Shootings kann der tatsächlich angefallene Aufwand bestimmt und berechnet werden.


3.4. Für den Fall, dass es erforderlich ist Dritte (z.B. Stylisten, Make-up-Artist, Assistenten) mit hinzuzuziehen, ist Fotografie Meysterwerke berechtigt, diese Dritten im Auftrag und im Namen des Kunden und auf dessen Rechnung zu beauftragen. In diesem Fall kommt KEIN Vertrag zwischen Fotografie Meysterwerke und dem Dritten zustande.


3.5. Die Aufnahmen, die dem Kunden nach der Fotoproduktion gezeigt werden, werden von Fotografie Meysterwerke ausgesucht. Eine individuelle Vereinbarung, die von diesem Grundsatz abweicht, ist möglich.


4. Modalitäten der Leistungserbringung - Überlassung von Bildmaterial


4.1. Dieser Abschnitt regelt den Fall, dass dem Kunden die Bilder digital zur Verfügung gestellt werden, damit der Kunde eine Auswahl treffen kann.


4.2. Bei sämtlichen Bildmaterial handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke gem. § 2 Abs. 1 Ziffer 5 UrhG.


4.3. Das Bildmaterial steht im Eigentum von Fotografie Meysterwerke. Dem Kunden ist es untersagt, das Material an Dritte weiterzugeben oder ohne Absprache herunterzuladen. Die Überlassung dient lediglich zur Auswahl der zu bearbeitenden Bilder.


4.4. Für jegliche Reklamationen an dem Bildmaterial gilt eine Frist ab Zugang (bei digitalen Bildern – ab Zugriffsmöglichkeit) von 14 Tagen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Bildmaterial als vertrags- und ordnungsgemäß zugegangen. Dann muss der Kunde auch das vereinbarte Honorar für die Bilder an den Fotografie Meysterwerke zahlen.


4.5. Eine Reklamation, welche die technische Umsetzung oder die künstlerische Gestaltung betrifft, ist ausgeschlossen.


4.6. Analoges Bildmaterial ist nach der Nutzung unverzüglich, spätestens nach 1 Monat, zurückzusenden. Alternativ können die Bilder von Fotografie Meysterwerke erworben werden. Die Rücksendung muss versichert erfolgen. Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Bilder trägt der Kunde bis zum Eingang bei Fotografie Meysterwerke.


4.7. Digitale Bilddaten, die nur zur Ansicht durch Fotografie Meysterwerke zur Verfügung gestellt werden und die der Kunde nicht erwerben möchte, müssen nach Ablauf der 14- tägigen Frist (4.3) gelöscht werden bzw. der Datenträger muss vernichtet werden. Alternativ kann der Nutzungszeitraum gegen Zahlung einer entsprechenden Lizenzgebühr verlängert werden.


5. Übergabe von Dokumenten


5.1. Fotografie Meysterwerke behält sich sämtliche Rechte an den im Rahmen einer Auftragsabwicklung übergebenen Dokumenten vor.


5.2. Fotografie Meysterwerke ist nicht gehindert, diese Leistungen Dritten anzubieten oder für eigene Zwecke zu verwenden. Der Kunde ist nicht berechtigt, derartige Leistungen gleich
in welcher Form, zu nutzen, zu bearbeiten, oder als Grundlage zur Herstellung eigenen Materials zu nutzen. Falls und soweit es nicht zu einer Auftragserteilung kommt, ist der
Kunde verpflichtet, sämtliche seitens Fotografie Meysterwerke vorgelegte Präsentationsunterlagen unverzüglich zurückzugeben bzw. von vorhandenen Datenträgern zu löschen.


5.3. Eine unbefugte Weitergabe von Dokumenten an Dritte, deren Veröffentlichung, Verbreitung, Vervielfältigung oder sonstige Nutzung durch den Kunden oder von ihm beauftragter Dritter, verpflichtet den Kunden, unbeschadet sonstiger Ansprüche von Fotografie Meysterwerke, zur Zahlung des für die betreffenden Unterlagenvorgesehenen Honorars.


6. Stornierung von durch den Kunden verbindlich gebuchten Terminen


6.1. Sobald der Kunde eine Bestätigungsnachricht von Fotografie Meysterwerke erhalten hat, hält sich Fotografie Meysterwerke diesen Termin für den Kunden frei. Er kann für diesen Tag daher keine weiteren Angebote annehmen.


6.2. Für diese Reservierung wird eine Reservierungsgebühr (50% des Gesamtbetrages) fällig. Die Rechnung über diesen Betrag erhält der Kunde im Anschluss an die Bestätigungsnachricht. Diese Reservierungsgebühr wird im Falle der Abwicklung des gesamten Auftrages angerechnet. Die Reservierungsgebühr wird bei einer Stornierung des Auftrages einbehalten. Sie ist als Ausgleich dafür anzusehen, dass andere Aufträge für diesen Termin nicht angenommen werden konnten.


6.3. Bucht der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt – innerhalb eines Kalenderjahres- ein gleichwertiges Shooting, werden die gezahlten Reservierungsgebühren darauf angerechnet.


6.4. Ausnahmen hiervon sind Stornierungen von Hochzeits-Shootings, aufgrund eines schweren Krankheitsfalls (Brautpaar) oder Todesfall (Familie). Eine Überprüfung/Nachweis der Situation liegt im Ermessen des Fotografen. Die Stornierung des Termins ist ohne weitere Kosten möglich. Die Reservierungsgebühr wird wie oben beschrieben einbehalten. Bucht der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt – innerhalb zwei Kalenderjahren - ein gleichwertiges Shooting, werden die gezahlten Reservierungsgebühren darauf angerechnet.


6.5. Wird das Shooting durch den Kunden, gleich aus welchem Grund, abgebrochen oder der Kunde erscheint nicht zum vereinbarten Termin, so ist das vollständige Honorar (Shooting-Gebühr und Nutzungsgebühr für die erstellten Bilder) fällig. Konnten keine Bilder angefertigt werden, ist nur die Shooting-Gebühr fällig.


6.6. Kommt es zu unvorhersehbaren Änderungen am Tag der Hochzeit, ist der Kunde dazu verpflichtet dies Fotografie Meysterwerke mitzuteilen. Kommt es zu Änderungen der eigentlich gebuchten Stundenanzahl, trägt der Kunde dennoch die im Vertrag vereinbarten Kosten, sofern nichts anderes besprochen wurde. (Beispiel: Bei Kürzung der Hochzeitsreportage von 10 Stunden auf beispielsweise 9 oder 8 Stunden, müssen die 10 Stunden dennoch vollständig wie vertraglich vereinbart geleistet werden oder das in den 10 Stunden enthaltene Fotoshooting nachträglich berechnet werden (abzüglich des vereinbarten Rabattes)). 


7. Absage durch Fotografie Meysterwerke - Änderungen im Shooting-Ablauf


7.1. Kann Fotografie Meysterwerke aufgrund von höherer Gewalt, Unfall, Krankheit den Auftrag nicht ausführen oder Bilder nicht zu einer zuvor angegebenen Frist liefern, verzichtet
der Kunde auf Schadensersatzforderungen.


7.2. Fotografie Meysterwerke wird sich bemühen, einen Ersatzfotografen im selben Preissegment und Stil zu suchen. Sollte der Ersatzfotograf höhere Kosten verursachen, so sind diese von dem Kunden zu tragen. Für den Fall, dass der Ersatzfotograf, nach Annahme des Auftrages seinerseits absagt, haftet Fotografie Meysterwerke nicht.


7.3. Unwesentliche Änderungen im Shooting-Ablauf oder eine zumutbare Verlegung des Shooting-Ortes berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Muss ein Shooting abgesagt werden, kann der Kunde einen neuen Termin vereinbaren oder sich einen Gutschein ausstellen lassen, welcher zu einem späteren Zeitpunkt eingelöst werden kann. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von Fotografie Meysterwerke.


8. Fotoaufnahmen bei Veranstaltungen


8.1. Bei Fotoaufnahmen im Rahmen von Veranstaltungen weist Fotografie Meysterwerke darauf hin, dass der Kunde (Hochzeitspaar, Veranstalter etc.) dafür Sorge zu tragen hat, dass die teilnehmenden Gäste darüber informiert werden, dass bei der Veranstaltung fotografiert wird. Sollten Gäste dieses nicht wünschen, müssen Sie dieses dem Veranstalter mitteilen.


8.2. Der Kunde (Veranstalter) hat Fotografie Meysterwerke darüber zu informieren und dafür Sorge zu tragen, dass diese Personen bei Gruppenbildern etc. nicht zu sehen sind.


8.3. Unterlässt der Kunde die vorbeschriebene Information und Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lt. DSGVO seiner Gäste und/oder Fotografie Meysterwerke gegenüber, stellt der Kunde damit Fotografie Meysterwerke von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte bzgl. einer Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts etc. geltend machen.


8.4. Darüber hinaus hat der Kunde vorab zu klären, ob in der jeweiligen Lokalität (Hotel, Gastraum, Kirche etc.) fotografiert werden darf. Er hat hier das Einverständnis des Eigentümers einzuholen. Ein entsprechendes Musterformular kann dem Kunden auf Anfrage ohne eine Haftungsübernahme seitens Fotografie Meysterwerke zur Verfügung gestellt werden.


8.5. Versäumt der Kunde diese Nachfrage und untersagt der Eigentümer bzw. ein berechtigter Dritter die Fotoaufnahmen durch Fotografie Meysterwerke, hat der Kunde sämtliches vereinbartes Honorar zu tragen.


8.6. Sollten neben Fotografie Meysterwerke weitere Fotografen oder Videografen beauftragt werden, so ist dies spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung/Hochzeit Fotografie Meysterwerke schriftlich mitzuteilen. Außerdem muss der Auftraggeber die Kontaktdaten der anderen Dienstleister zu Verfügung stellen, damit eine Absprache der Arbeit nebeneinander erfolgen kann. Kann hier keine Einigung getroffen werden, so hat der Kunde vorab zu klären, wie die Aufgabenteilung aussehen soll. Eine Reklamation die auf die andere Fotografen oder Videografen zurückzuführen ist, ist ausgeschlossen, dies gilt auch für fotografierende und filmende Gäste.


9. Allgemeine Hinweise für die Shootings


9.1. Als Kunde von Fotografie Meysterwerke bitten wir Sie, sich folgende Hinweise genau durchzulesen und diese zu beachten:


9.2. Verspäteten Sie sich, kann diese Zeit von der Aufnahmedauer abgezogen werden. Es obliegt Fotografie Meysterwerke, davon im Einzelfall abzuweichen. Für Babyshootings gilt: Damit Sie und ihr Baby in Ruhe kommen können, haben wir immer einen Zeitpuffer von 30 Min. miteingeplant.


9.3. Fotografie Meysterwerke übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände.


9.4. Bitte denken Sie daran, bei einem längeren Shooting genügend Verpflegung (Getränke und ein Snack) für eine Pause mitzubringen.


9.5. Babyshootings: Falls das Baby einen sehr schlechten Tag hat und immer wieder weint, brechen wir das Shooting ab und vereinbaren einen neuen Termin. Dafür berechnen wir eine kleine Stornierungspauschale von 50,- € zzgl. MwSt.


9.6. Baby und Kindershootings: Bitte denken Sie auch an Wechselsachen für ihr Baby und für sich.


9.7. Baby und Kindershootings: Während des gesamten Shootings liegt die Aufsichtspflicht für das Kind/die Kinder bei den Eltern.


9.8. Tiershooting: Der Kunde ist für sein Tier vor und während des Fotoshootings verantwortlich. Eventuell entstehende Schäden müssen durch den Kunden getragen werden.


9.9. Bei Outdoor-Fotoshootings gilt das oben gesagte entsprechend. Zusätzlich ist es wichtig, dass das Wetter gut ist. Daher kann es sein, dass ein vereinbarter Termin wetterbedingt kurzfristig abgesagt werden muss. Wenn das Tier einen starken Jagdtrieb hat, es sich um ein sehr ängstliches Tier handelt oder andere Besonderheiten vorliegen, dann teilen Sie uns dieses bitte vorab mit. Wir werden dann entsprechend versuchen, eine sehr ruhige und etwas abgelegene Location zu finden.


9.10. Es werden genügend Pausen eingeplant.


9.11. Der Kunde ist während des gesamten Fotoshootings für den gesundheitlichen Zustand des Tieres verantwortlich. Sollten gesundheitliche Probleme während oder nach dem Fotoshooting auftreten haftet der Fotografie Meysterwerke – außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit - nicht.


9.12. Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Insbesondere sind etwaige Beanstandungen unverzüglich dem jeweiligen Fotografen zur Kenntnis zu bringen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so verwirkt er damit seinen Anspruch auf Minderung der Vergütung.


9.13. Fotoaufnahmen - gerade solche im sogenannten Outdoor-Bereich - sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist der Kunde nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert. Fotografie Meysterwerke übernimmt hierfür keine Haftung.


10. Bearbeitung der angefertigten Bilder


10.1. Die Bilder werden grds. durch Fotografie Meysterwerke grundoptimiert. Eine umfangreiche Retusche über die Anzahl vertraglich vereinbarter Bilder stellt einen hohen Aufwand dar, welchen der Kunde gesondert beauftragen und auch vergüten muss, falls nicht bereits im Paket enthalten. Die Summe richtet sich hierbei individuell nach dem Zeitaufwand. 


10.2. Die Bilder werden dem Kunden innerhalb der jeweils im Vertrag angegebenen Fristen (ab vollständigem Zahlungseingang) geliefert. In seltenen Fällen kann es durch Ereignisse wie Urlaub oder Krankheit zu Verzögerungen kommen. Weiteres siehe 14.3.


10.3. Der Kunde hat nach Zusendung bzw. Bereitstellung der Zugriffsmöglichkeit einmalig die Möglichkeit, Wünsche bzgl. einer anderen Bearbeitung zu äußern, sofern die vorgelegte Bearbeitung nicht dem gewöhnlichen Stil von Fotografie Meysterwerke entspricht. Über den gewöhnlichen Stil kann sich der Kunde anhand der gezeigten Bilder auf der Webseite/Facebook Seite entsprechend einen Eindruck verschaffen. Termine, die bereits lange Zeit im Voraus gebucht wurden, sind grundsätzlich davon ausgenommen, da die stetige Entwicklung und damit ggf. Veränderung der Normalität entspricht und sich nicht vermeiden lässt.


10.4. Ein Reklamationsrecht besteht bzgl. der bearbeiteten Bilder für 14 Tage. Nach Übergabe der Lichtbilder bzw. Zugriff auf die Bilddateien muss der Kunde innerhalb von 14 Tagen schriftlich (E-Mail) Fotografie Meysterwerke etwaige Reklamationen mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist hat der Kunde die Bilder als ordnungsgemäß und vertragsgemäß abgenommen, sodass die Vergütung für sämtliche Bilder fällig wird.


11. Gutscheine


11.1. Der Kunde kann bei Fotografie Meysterwerke Gutscheine erwerben. Nach Zahlungseingang wird der Gutschein ausgestellt. Mit dem Gutschein erwirbt der Käufer ein Guthaben für Dienstleistungen von Fotografie Meysterwerke.


11.2. Die Gutscheine können von jedem verwendet werden, der den Gutschein vorlegt.


11.3. Eine Barauszahlung ist grundsätzlich ausgeschlossen.


11.4. Ist auf dem Gutschein nur eine Leistung ohne Geldwert ausgewiesen, so ist dieser auf die auf dem Gutschein ausgewiesene Gültigkeit begrenzt. Nach Ablauf wird der Gegenwert des Gutscheins auf die beim Shooting geltende Preisliste angerechnet.


11.5. Die Gültigkeit der Gutscheine ist aber max. auf 3 Jahre zeitlich nach Ausgabe begrenzt.


12. Nutzungsrechte und Urheberrecht


12.1. Fotografie Meysterwerke steht das Urheberrecht an sämtlichen erstellten Fotoaufnahmen nach dem Urheberrechtsgesetz zu.


12.2. Fotoaufnahmen werden grds. für den privaten Gebrauch des Kunden erstellt. Der Kunde erhält eine einfache, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Lizenz die für ihn angefertigten Bilder privat zu nutzen und im Familien- und Bekanntenkreis auch weiterzugeben. 


12.3. Eine Weitergabe an andere Dienstleister ist nur nach vorheriger Absprache gestattet. Es ist grundsätzlich hierbei eine Genehmigung von Fotografie Meysterwerke einzuholen.


12.4. Eine Vervielfältigung, Bearbeitung und Verbreitung der Fotoaufnahmen ist nicht gestattet.


12.5. Ebenso ist eine Verwendung als Profil- oder Statusbild in Social Media gestattet, sofern die korrekte Urheberkennzeichnung erfolgt. Hierbei muss das Profil von Fotografie Meysterwerke gut sichtbar markiert / erwähnt werden.


12.6. Möchte der Kunde die Fotoaufnahmen kommerziell nutzen, z.B. für seine Unternehmenswebseite, zu Werbezecken, auf Flyern und in Social Media, muss dieses gesondert im Rahmen einer Lizenzvereinbarung vereinbart werden. Dort wird angegeben, für welche Zwecke die Nutzungsrechte übertragen werden.


12.7. Fotografie Meysterwerke räumt dem Kunden die Nutzungsrechte an den geistigen Eigentumsrechten der von Fotografie Meysterwerke erbrachten Leistungen ausschließlich für die konkret vereinbarte Nutzung ein. Der Umfang derartiger Rechtseinräumungen richten sich in räumlicher, zeitlicher und sachlicher Hinsicht ausschließlich nach der vertraglichen Vereinbarung und dem Vertragszweck. § 31Abs. 5 UrhG findet auch auf sämtliche nicht urheberrechtlich geschützte Leistungen entsprechende Anwendung. Eine Übertragung von Rechten erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Der Kunde erwirbt die vertraglich vereinbarten Rechte erst mit vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Auftrag.


12.8. Wünscht der Kunde nach Abschluss des Auftrages ein erweitertes Nutzungsrecht oder die Originaldateien von den Lichtbildern zur weiteren Bearbeitung, ist Fotografie Meysterwerke zu informieren bzw. die Datei anzufragen. Für die Erweiterung fallen Nutzungsgebühren an, die je nach Umfang des Nutzungsrechtes zu berechnen sind. Bei der Bereitstellung einer Original-Datei kann die doppelte Vergütung des vorherigen Auftrages als Vergütung erhoben werden.


12.9. Bei Fotografie Meysterwerke verbleibt das Eigentum an den Negativen, den Rohdateien der Bilder (RAW), sowie digitalen Datenträgern, die für die Durchführung des Kundenauftrages erstellt worden sind.


12.10. Auf Anfrage durch Fotografie Meysterwerke ist der Kunde verpflichtet, Auskunft über den Umfang der Nutzung der Leistungen zu erteilen.


12.11. Bei Veröffentlichungen wird der Kunde Fotografie Meysterwerke in branchenüblicher Form als Urheber benennen. Bei Veröffentlichungen wird der Kunde Fotografie Meysterwerke wie folgt als Urheber benannt: Fotografie Meysterwerke.


12.12. Die Urhebernennung hat unmittelbar am Bild zu erfolgen. Eine Veröffentlichung in den Sozialen Medien ist ausschließlich zu privaten Zwecken gestattet. Abweichungen von diesem Grundsatz sind gesondert zwischen den Parteien zu vereinbaren und sind zudem kostenpflichtig.


12.13. Die Übertragung der dem Kunden eingeräumten Rechte an Dritte oder eine Nutzung für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke bedarf im Einzelfall der gesonderten schriftlichen Zustimmung durch Fotografie Meysterwerke.


12.14. Originale (RAW) und Negative bleiben im Eigentum von Fotografie Meysterwerke, es sei denn es wurde etwas anderes vereinbart.


13. Kundenbilder und deren Bearbeitung


13.1. Übergibt oder sendet der Kunde eigene Bilder zur Weiterbearbeitung oder Produktherstellung zu, hat Fotografie Meysterwerke ein Urheberrecht am erstellten Produkt, das Urheberrecht am Bild liegt beim Kunden.


13.2. Der Kunde erklärt, bei Übersendung der Bilder der Urheber der Bilder zu sein. Sollten Sie dies nicht sein, haften Sie uns gegenüber, dass Sie die Bilder uneingeschränkt im Rahmen der obigen Nutzungsrechte nutzen dürfen. Insoweit stellen Sie Fotografie Meysterwerke von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.


13.3. Fotografie Meysterwerke ist berechtigt, die vom Kunden zur Bearbeitung übersandten oder übermittelten Bilddateien dahingehend zu überprüfen, ob sie gegen die Unternehmensrichtlinien von Fotografie Meysterwerke verstoßen (z.B. keine Aktfotos). In diesem Fall ist Fotografie Meysterwerke berechtigt, die Bilder zu vernichten und den Auftrag nicht auszuführen. Eine Prüfpflicht hinsichtlich der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen oder sonstiger Vorschriften durch Fotografie Meysterwerke besteht nicht.


13.4. Eine Haftung von Fotografie Meysterwerke für die seitens des Kunden zur Verfügung gestellten Bilder/Videos ist ausgeschlossen. Der Kunde stellt Fotografie Meysterwerke von jeglicher Haftung, einschließlich der Kosten notwendiger Rechtsverteidigung gegenüber Dritten, für derartige Inhalte frei.


13.5. Sind Leistungen von Fotografie Meysterwerke teilweise oder insgesamt aufgrund der seitens des Kunden beigebrachten Bilder nicht verwertbar, bleibt der Anspruch von Fotografie Meysterwerke auf Vergütung unberührt.


13.6. Sofern der Kunde Dateien von Bildern zur Ausführung eines Auftrages an Fotografie Meysterwerke überlässt (z.B. Druck auf ein T-Shirt, Handyhülle, Schlüsselanhänger) wird Fotografie Meysterwerke diesbezüglich ein einfaches Nutzungsrecht an den Bilddateien zum Zwecke der Herstellung der Produkte eingeräumt. Dies umfasst auch die Bearbeitung der Bilder.


14. Mitwirkungspflichten – Fristen und höhere Gewalt


14.1. Für Fotografie Meysterwerke vorgesehene Liefertermine und Fristen bzgl. der Übergabe der Bilder sind stets freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich im Einzelfall schriftlich als Fixtermin vereinbart sind. Fotografie Meysterwerke bemüht sich, die Bilder innerhalb von 2 Wochen ab Datum des Zahlungseingangs (siehe 14.2) zur Verfügung zu stellen (für Hochzeiten gelten die im Vertrag angegebenen Bearbeitungszeiten).


14.2. Die Einhaltung eines Termins oder einer als verbindlich vereinbarten Frist durch Fotografie Meysterwerke setzt voraus, dass Fotografie Meysterwerke sämtliche, vom Kunden zu beschaffende Informationen, Freigaben oder sonstige Beiträge, einschließlich fälliger Abschlagszahlungen, rechtzeitig erhalten hat. Ist dies nicht der Fall oder beruht die Nichteinhaltung einer Frist auf Umständen, die seitens Fotografie Meysterwerke nicht zu vertreten sind, so verlängert sich die Frist mindestens für den Zeitraum, in dem diese Umstände bestanden.


14.3. Höhere Gewalt, unabwendbare Umstände oder andere unvorhersehbare, schwerwiegende und unverschuldete Ereignisse, welche die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung der Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.


15. Vergütungsmodalitäten


15.1. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der im jeweiligen Angebot von Fotografie Meysterwerke genannten Honorare.


15.2. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders erwähnt, inklusive MwSt.


15.3 Weitere Kosten, wie Reisekosten, Übernachtungskosten, Spesenentgelt, Material- und Laborkosten sind nicht in dem Honorar enthalten und müssen durch den Kunden zusätzlich getragen werden.


15.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen von Fotografie Meysterwerke ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen; es sei denn, es handelt sich um unstreitige oder titulierte Gegenforderungen des Kunden.


15.5. Soweit der Kunde Leistungen von Fotografie Meysterwerke in größerem Umfang als zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorgesehen nutzt, so dass die vereinbarte Vergütung in auffälligem Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung der Leistungen steht, ist der Kunde auf Verlangen verpflichtet, in eine Änderung des Vertrages einzuwilligen, die eine nach den Umständen angemessene Vergütung von Fotografie Meysterwerke gewährt.


16. Rechnungsstellungen, Eigentumsvorbehalt


16.1. Fotografie Meysterwerke ist berechtigt, nach Auftragserteilung eine Abschlagszahlung über 50% der vereinbarten oder zu erwartenden Vergütung in Rechnung zu stellen. Im Übrigen ist Fotografie Meysterwerke berechtigt, dem Kunden Abschlagszahlungen über bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen.


16.2. Die Rechnungsstellung durch Fotografie Meysterwerke erfolgt nach Erbringung der Teil- bzw. Gesamtleistung.


16.3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrages behält sich Fotografie Meysterwerke sämtliche Eigentumsrechte und Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen, dem Kunden bereits ausgehändigter Produkten oder sonstiger Leistungen vor.


16.4. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen zur Zahlung fällig oder je nach Shooting/Vereinbarung wird der Betrag an dem Tag der Fotoaufnahme fällig. Nach Ablauf der vorgenannten Frist ist Fotografie Meysterwerke, unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des jeweils einschlägigen Absatzes des § 288 BGB zu beanspruchen.


17. Übertragung des Vertrages


17.1. Fotografie Meysterwerke ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen oder Teilen hiervon im eigenen Namen Subunternehmer hinzuzuziehen, ohne dass es hierzu einer gesonderten Zustimmung des Kunden bedarf. Die Haftung der Fotografie Meysterwerke für die Leistungen bleibt unberührt.


18. Vertraulichkeit


18.1. Die Vertragspartner werden über alle als vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen bewahren und diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen mit der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber verwenden.


19. Haftung von Fotografie Meysterwerke und Verjährung


19.1. Fotografie Meysterwerke haftet dem Kunden, außer in Fällen der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und bei Verletzung von Hauptleistungspflichten, auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.


19.2. Im Übrigen ist die Haftung von Fotografie Meysterwerke auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Eine Erstattung des vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schadens ist zudem auf höchstens den 5-fachen Betrag des Auftrages begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden wird ausgeschlossen.


19.3. Jeder Fotograf hat seinen eigenen künstlerischen Stil. Auf der Webseite von Fotografie Meysterwerke und im Vorgespräch kann sich der Kunde davon ein Bild machen und vorab eigene Wünsche äußern. Die künstlerische und technische Gestaltung obliegt alleine Fotografie Meysterwerke. Ist der Kunde im Nachgang mit der technischen und / oder künstlerischen Gestaltung nicht einverstanden, ist darin kein Sachmangel i.S.d. § 434 BGB bzw. § 633 BGB begründet.


19.4. Fotografie Meysterwerke haftet nicht für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Sachen – es sei denn es liegt ein entsprechender Property Release vor.


19.5. Fotografie Meysterwerke haftet nicht für Schadensersatzansprüche Dritter gegen den Kunden, die durch den Zusammenhang von durch Fotografie Meysterwerke erstellten Bilder  und Text entstehen. Die Darstellung von Bildern in einem bestimmten Kontext obliegt alleine dem Kunden.


19.6. Wird Fotografie Meysterwerke von Dritten aufgrund bearbeiteter Bilder, die der Kunde beigebracht hat, auf Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch genommen, stellt der Kunde Fotografie Meysterwerke von der Haftung frei und erstattet Fotografie Meysterwerke sämtliche zur Rechtsverteidigung entstandenen Aufwendungen. Der Vergütungsanspruch von Fotografie Meysterwerke bleibt hiervon unberührt.


19.7. Für Schäden an Fotografie Meysterwerke durch den Kunden überlassenen Unterlagen, insbesondere Lichtbildern, Filmen, Daten, etc., ist die Haftung von Fotografie Meysterwerke auf den Materialwert der überlassenen Informationen beschränkt. Für den Verlust von Daten haftet Fotografie Meysterwerke nur, wenn die Haftungsvoraussetzungen vorliegen und insoweit der Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.


19.8. Fotografie Meysterwerke haftet nicht für die Verfügbarkeit oder korrekte Funktion von Infrastrukturen, Software oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von Fotografie Meysterwerke liegen.


19.9. Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Kaufleuten gegenüber Fotografie Meysterwerke verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von einem Jahr, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.


19.10. Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Verbrauchern gegenüber Fotografie Meysterwerke verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von zwei Jahren, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.


19.11. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Mitarbeiter oder gesetzliche Vertreter von Fotografie Meysterwerke sowie Dritten, die durch Fotografie Meysterwerke eingeschaltet wurden.


20. Aufbewahrung der Negative und Haftung für Bilderqualität


20.1. Der Fotograf darf die Negative bis zu 3 Jahren aufbewahren, wenn er hierfür eine Einwilligung eingeholt hat. Im Anschluss daran ist er verpflichtet, diese unwiderruflich zu löschen.


20.2. Für Lichtbeständigkeit und die Qualität von Material haftet Fotografie Meysterwerke nur in dem Rahmen, in dem der Hersteller eine entsprechende Garantie anbietet.


21. Schadensersatz und Vertragsstrafe


21.1. Für eine unterlassene oder falsche Urheberkennzeichnung oder eine falsche Platzierung der Kennzeichnung ist der Kunde verpflichtet, einen Aufschlag i.H.v. 100 % auf das vereinbarte Nutzungsentgelt bzw. ein übliches Nutzungsentgelt an Fotografie Meysterwerke zu zahlen.


21.2. Vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche hat der Kunde, für jeden Fall der unerlaubten (ohne schriftliche Zustimmung von Fotografie Meysterwerke) Weitergabe an Dritte, unberechtigte Verfälschung und Bearbeitung Veröffentlichung, Nutzung des  Bildmaterials durch den Kunden oder einen Dritten, eine Vertragsstrafe in Höhe des vierfachen der vereinbarten bzw. üblichen Nutzungsvergütung zu zahlen.


22. Salvatorische Klausel, Gerichtsstand und Erfüllungsort


22.1. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist durch eine wirksame oder durchsetzbare Bestimmung als ersetzt anzusehen, die dem Zweck der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt.


22.2. Fotografie Meysterwerke nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.


22.3. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.


22.4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Privatrecht und des ins deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts, wenn
a) der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, oder
b) der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Staat hat, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist.


22.5. Ist der Kunde Verbraucher i.S.d. § 13 BGB und hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsland der Europäischen Union, gilt ebenfalls die Anwendbarkeit des deutschen Rechts, wobei zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt bleiben.

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